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Nießbrauch,Rückbehalt Bankschulden,Spekulationsgewinn

Eine Mandantin möchte ein Mehrfamilienhaus auf ihre drei Kinder übertragen mit Nießbrauchsvorbehalt. Aus einer aktuell abgeschlossenen energetischen Sanierung bestehen noch Bankverbindlichkeiten, die nur aus den Mieteinnahmen und anderen Einkünften bedient werden können. Es ist daher vorgesehen, dass neben dem Nießbrauchsvorbehalt (mit Tragung auch aller außergewöhnlichen Aufwendungen) auch der Kapitaldienst vom Nießbraucher getragen wird. Hinsichtlich des Schuldzinsenabzugs gibt es nach neuerer Rechtsprechung keine Probleme. Kann es im Zusammenhang mit § 23 EStG oder sonst ertragsteuerlich Probleme geben? Wir sind der Auffassung, dass vorbehaltlich der Zustimmung der finanzierenden Bank die Schuld weiterhin bei der bisherigen Eigentümerin verbleibt und die Kinder als Übernehmer keine Gegenleistung erbringen, so dass kein steuerbarer Tatbestand vorliegt. Der Erwerb für das unsanierte Gebäude erfolgte im Jahr 2013, damals mit Nießbrauch zugunsten des Vaters unserer Mandantin.
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