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§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG,Anforderungen an den Nachweis,Gesetzesinitiative

Unser Mandant besitzt einige Immobilien. Da der Bestand sich teils aus sanierungsbedürftigen, teils aus neuen Objekten zusammensetzt und als Wohnungen vermietet wird, stellen sich folgende Fragen: 1. Besteht die Möglichkeit, über einen kürzeren Zeitraum als 50 bzw. 40 Jahre abzuschreiben? 2. Besteht die Möglichkeit, über einen längeren Zeitraum als 50 bzw. 40 Jahre abzuschreiben? 3. Welche Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt sein? 4. Falls ein Gutachten benötigt wird – wer muss das Gutachten erstellen, und welche Voraussetzungen muss das Gutachten erfüllen? 5. Gibt es weitere Dokumentationspflichten oder Voraussetzungen?
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