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Arbeitszimmer,Gewinnerzielungsabsicht,Betriebsaufspaltung

In meiner Anfrage geht es um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wenn daraus keine Einkünfteerzielungsabsicht gegeben ist. Mein Mandant möchte einen Teil aus einer gemieteten Wohnung an seine GmbH vermieten. Im Einzelnen handelt es sich um ein Arbeitszimmer, welches ausschließlich für die berufliche Tätigkeit der GmbH genutzt wird. Die Räumlichkeiten meines Mandanten wurden angemietet und er möchte den Mietzins gegenüber der GmbH so gestalten, dass dieser unter den tatsächlichen Mietkosten liegt. Somit würde sich auf gar keinen Fall ein Überschuss aus den Einkünften nach § 21 EStG ergeben. Fraglich ist nun, ob diese Einkünfte überhaupt im Rahmen einer Einkommensteuererklärung anzugeben sind.
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