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Fahrtkosten,Werbungskosten,§ 4 Abs. 4 EStG

Sachverhalt: A und B sind Gesellschafter der C-Immobilien GbR. Die C-GbR vermietete sieben Immobilien. Die C-GbR erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von rund 200.000 € jährlich. Gesellschafter A bzw. die C-GbR erwirbt ein neues Fahrzeug (E-Auto). Diese Fahrzeug wird überwiegend für die Tätigkeit bei der C-GbR verwendet. Frage: Können die Kosten des Pkw als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften abgesetzt werden (ähnlich Betriebsausgaben)? Kann für die private Mitbenutzung der Privatanteil anhand der 1-%-Regel (0,25 % bzw. 0,5 % für E-Autos) ermittelt werden?
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