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Einkommensteuer,Vermietung und Verpachtung,Werbungskostenabzug

Vermietung und Verpachtung/Instandhaltungskosten Sachverhalt: Der Sohn M vermietet seit 2015 an seine Eltern ein Einfamilienhaus zu ortsüblichen Bedingungen. Die Miete wird von den Eltern monatlich pünktlich bezahlt. Im Jahr 2019 wird das Einfamilienhaus instandgesetzt. Der Vater hat die Handwerker beauftragt und die Rechnung wurde auch an ihn adressiert. Ebenfalls hat der Vater die Rechnung (insgesamt ca. 6.500 €) bezahlt. Der Sohn hat in Beendigung der Instandhaltungen im Dez. 2019 die Kosten dem Vater ersetzt. Frage: Kann der Sohn die Instandhaltungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten geltend machen?
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