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FAQ Corona,Kostenbeteiligung als Mieteinnahmen,Werbungskostenabzug

Ich bitte um steuerliche Würdigung des folgenden Sachverhalts: Eine Mandantin besitzt eine Wohnung, welche Sie für Zwecke der Vermietung und Verpachtung entgeltlich an Dritte vermietete. Nach der Renovierung wurde eine ukrainische Familie aufgenommen. Diese nutzt die Wohnung und unsere Mandantin erhält von dem Wetteraukreis eine sog. Kostenbeteiligung des Kreises für private Übernachtungsmöglichkeiten in Höhe von 106,50 Euro monatlich. Frage: Stellt diese Kostenbeteiligung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung dar? Wenn nein: Kann unsere Mandantin trotzdem Werbungskosten für diese Wohnung geltend machen?
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