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§ 21 EStG,§ 82b EStDV,Verteilung von Erhaltungsaufwand

Der Steuerpflichtige ist Eigentümer eines Gebäudes mit ca. 300 m² Wohnfläche. Dabei nutzt er 200 m² selber zu Wohnzwecken. Im Kalenderjahr 2021 wurden 50 m² zu Wohnzwecken vermietet und 50 m² zu gewerblichen Zwecken. Im Jahr 2021 entstanden größere Erhaltungsaufwendungen, die der Steuerpflichtige auf fünf Jahre verteilen möchte. Zum 31.12.2021 hat allerdings der Mieter der 50-m²-Wohnung gekündigt, und ab 2022 wird dieser Raum auch zu gewerblichen Zwecken vermietet. Betrachtet man das ganze Haus, so wird es im Jahr 2022 weiterhin überwiegend zu Wohnzwecken genutzt, allerdings hat der Steuerpflichtige keine Vermietung mehr zu Wohnzwecken. Ist die Verteilung der Aufwendungen dennoch möglich?
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