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Werbungskostenabzug,vorweggenommene Erbfolge,§ 12 Nr. 2 EStG

Im Wege der vorweggenommenen Erbfolge hat eine Mutter ihrem Sohn mehrere Immobilien gegen Nießbrauch übertragen. Für beide Seiten sind folgende Aufwendungen entstanden: Sohn: Notarrechnung für die Ausarbeitung des Übertragungsvertrags Mutter: 1. Rechnung für die Erstellung der Schenkungsteuererklärung 2. Rechnung der Gemeinde über die Auskunft der Kaufpreissammlung 3. Auszüge aus dem Liegenschaftskataster 4. Rechnung über die Marktwertermittlung Fragen: Kann der Sohn im Jahr der Begleichung der Notarrechnung die Rechnung voll steuermindernd in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen, auch ohne Mieteinnahmen der Objekte erzielt zu haben? Wenn nein, wäre eine Abzugsfähigkeit bei der Mutter möglich? Welche o.g. Rechnungen kann die Mutter in ihrer Einkommensteuererklärung bei den Einkünften der einzelnen Objekte geltend machen?
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