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Betriebsvermögen,gemeinschaftliches Eigentum,Umsatzsteueroption

Mein Mandant betreibt einen Hausmeisterbetrieb als Einzelunternehmer. Nun hat er im Jahr 2020 zusammen mit der Ehegattin ein Grundstück für 300 T€ erworben und darauf ein EFH, das er mit seiner Familie selbst bewohnt, gebaut sowie eine Halle und gewisse Außenvorrichtungen für sein Unternehmen errichtet. Die Herstellungskosten wurden aus gemeinsamen Mitteln getragen. Ist der Vorsteuerabzug angesichts des gemeinsamen Eigentums des Grundstücks und Eintragung im Grundbuch gefährdet? Gehört der Ehefrau die Hälfte der Betriebshalle sowie das dazugehörige Grundstück? Soll dafür eine Ehegatten-GbR mit Vermietung des betrieblichen Teils gegründet werden?
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