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Einkommensteuer,Vermietung und Verpachtung,Vorweggenommene Werbungskosten

Unser Mandant plant den Kauf eine Immobilie (ca. 5 Mio. €) und vor dem Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten eine Investition von ca. 600 T€. Ein Kaufvertrag wird dann bereits abgeschlossen sein, jedoch die Kaufpreisfälligkeit und damit der Übergang des Eigentums erst nach den Investitionen. Können die Käufer die Investitionen bereits in ihrer Steuererklärung als vorweggenommene Werbungskosten bzw. eventuell nachträgliche AK ansetzen? Ergeben sich hieraus eventuell weitere Problematiken?
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