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Einnahmen,Heimfall

Laut Mietvertrag ist der Mieter verpflichtet, das gemietete Gebäude grundlegend zu sanieren (Dach, Heizung, Fenster und sonstige Bestandteile des Gebäudes) und nicht lediglich an Teilen hiervon Reparaturmaßnahmen durchzuführen. Eine Kostenbeteiligung des Vermieters findet jeweils nicht statt. Der Mieter trägt jeweils auch die mit den Maßnahmen verbundenen weiteren Kosten. Die Arbeiten sind im Einzelnen zuvor mit dem Vermieter abzustimmen. Nach Beendigung des Mietvertrages in zehn Jahren endet der Vertrag mit einer einseitigen Kaufoption durch den Mieter. Die vom Mieter durchgeführten Maßnahmen gehen zum Mietende entschädigungslos in das Eigentum des Vermieters über. Frage (aus Sicht des Vermieters): Welche steuerlichen Konsequenzen entstehen beim Vermieter nach Beendigung des Mietvertrags, wenn die Kaufoption nicht ausgeübt wird oder der Mietvertrag vorzeitig beendet wird und die durchgeführten Maßnahmen entschädigungslos in das Eigentum des Vermieters übergehen (kommt es ggf. zu Einnahmen aus der Vermietung und Verpachtung in Höhe der Renovierungswerte zum Zeitpunkt der Beendigung der Miete)?
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