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Mieterzuschuss,Renovierungskosten

Meine Mandanten erzielen durch die Vermietung einer Eigentumswohnung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Durch einen Mietwechsel entstehen enorme Renovierungskosten in Höhe von 35.000 €. Die neue Mieter (fremder Dritte) bietet nun an, die Renovierungskosten auf seine Kosten zu übernehmen, wenn er diese Kostenübernahme „abwohnen“ kann. Bei einer marktgerechten Kaltmiete in Höhe von 700 € pro Monat hätten wir somit über Jahre keine Mieteinnahmen zu erklären. Ist diese Vorgehensweise möglich, dass wir künftig die Anlage V dann nur mit Abschreibungen, Zinsen und ggf. erhaltenen Nebenkosten erklären dürfen, oder akzeptiert das Finanzamt diese Vorgehensweise nicht?
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