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§§ 1030 ff. BGB,§ 21 EStG,§ 9 EStG,Werbungskostenabzug bei Nießbrauchsbestellung

Es geht um die Abziehbarkeit von Schuldzinsen. Mein Mandant hatte (mit seiner verstorbenen Frau) eine Grundstücks-GbR gegründet und auf diesem Wege die beiden gemeinsamen Töchter an den beiden Grundstücken mit 20 % beteiligt. Die Eheleute hatten das uneingeschränkte Nießbrauchsrecht an der Immobilien-GbR. Mein Mandant hat nach dem Tod der Ehefrau das vollunfängliche Nießbrauchsrecht. Eine der Immobilien muss nun umfangreich saniert werden. Meines Erachtens muss der Darlehensvertrag auf meinen Mandanten und nicht auf die GbR lauten, um den Schuldzinsenabzug bei den Einkünften geltend zu machen. Wäre eine Darlehensverbindlichkeit auf die GbR schädlich?
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