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Anschaffungskosten,vermögensverwaltende Personengesellschaft

Mutter möchte eine privat gehaltene Wohnimmobilie (Verkehrswert 1.000 T€/Buchwert 0 T€) in eine vermögensverwaltende GbR einbringen, an der sie nach der Einbringung mit 5 % beteiligt ist. Die übrigen 95 % an der GbR erhält die Tochter, die keine Einlage erbringt (die GbR entsteht mit Einbringung). Die GbR übernimmt zusätzlich im Rahmen der Einbringung auch eine Verbindlichkeit/ein Darlehen in Höhe von 200 T€, das die Mutter der GbR gewährt. Die Mutter überträgt die Immobilie folglich teilentgeltlich. Hat die GbR nun (Variante 1) die Abschreibung zu ermitteln (200 * 95 % * AfA-Satz) und diesen Abschreibungsbetrag auf die Gesellschafter Mutter (5 %) und Tochter (95 %) zu verteilen, oder erhält die Mutter (Variante 2) durch gesonderte Zu-/Abrechnung keinen Abschreibungsbetrag zugewiesen und die Tochter den Gesamtbetrag von 200 T€ * 95 % * AfA-Satz? In Variante 1 würde die Mutter einen Abschreibungsbetrag erhalten, was m.E. grds. ausgeschlossen ist. In Variante 2 müsste die AfA aber außerhalb der EÜR der Tochter zugerechnet werden, was mir aus dem Sonderbetriebsvermögen bekannt ist, aus der privaten Vermögensverwaltung jedoch nicht.
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