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Teilerbauseinandersetzung,Wohnrecht

Unser Mandant erbt, zusammen mit seiner Schwester, das Vermögen der Mutter. Die Erbengemeinschaft besitzt ein Wohnhaus (der verst. Mutter) mit Grundstück, Acker und Wald. Ein Jahr später wird eine (Teil-)Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verbrieft. Der Mandant erhält Acker und Wald im Alleineigentum, im Gegenzug erhält die Schwester ein unentgeltliches, lebenslanges Wohnrecht an dem Wohnhaus und Grundstück. Fraglich ist nun, da die Felder verpachtet sind, ob das Wohnrecht (welches eine Gegenleistung darstellt) zu einem teilentgeltlichen Erwerb bei unseren Mandanten führt, und wenn ja, ob dies ertragsteuerlich zu einer Auswirkung führt. Meines Erachtens nicht, da es sich rein um Grund und Boden handelt und dieser zu keiner AfA führt.
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