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vermögensverwaltende Personengesellschaft,Grundstückseinbringung,Tausch

Wie berechnet sich die Gebäudeabschreibung nach Einlage, und ergeben sich private Veräußerungsgeschäfte durch die Einlage? Drei Gesellschafter bringen jeweils ihre Grundstücke durch eine verdeckte Einlage in eine vermögensverwaltende GbR ohne Gegenleistung (keine Gesellschaftsrechte und keine Übernahme von Verbindlichkeiten) ein. Die Grundstücke sind bisher im Privatvermögen. Die KG wurde bar durch Zahlung der Einlagen gegründet. Später erfolgte die Einlage der Grundstücke ins Gesamthandsvermögen ohne jegliche Gegenleistung (Kapitalkonto II Einlagen). Die einzelnen Grundstückswerte entsprechen den Beteiligungsverhältnissen mit 40 %, 25 % und 35 %.
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