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Sonderabschreibung nach § 7i EStG,Sonderausgaben nach § 10f EStG

Meine Mandantin hat eine Eigentumswohnung erworben. Die zuständige Landesbehörde hat die Bescheinigung für die Sonder-AfA für Baudenkmäler erteilt. Sie bewohnt diese Wohnung nicht selbst. Ihre Tochter (21 Jahre), die sich in Ausbildung befindet und für die sie Kindergeld erhält, wohnt in dieser Wohnung. Frage: Kann die Sonder-AfA in Anspruch genommen werden? Ich meine, ja. Wenn die Tochter die Ausbildung beendet hat und kein Kindergeldanspruch mehr besteht, kann dann die Sonder-AfA weiter beantragt werden? Ich meine, dies ist nur möglich, wenn ab diesem Zeitpunkt ein Mietvertrag mit der Tochter geschlossen und durchgeführt wird.
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