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Nießbrauch,Kostentragung,vertragliche Regelung

Die Eltern wollen ihren Kinder ein gemischt genutztes Grundstück gegen Nießbrauch übertragen. Gewünscht ist, dass die Gebäudeabschreibung und alle Reparaturen einschl. außergewöhnlichen Ausbesserungen (wie z.B. neues Dach) vom Nießbraucher steuerlich geltend gemacht werden können. Ist dafür in die Notarurkunde ein besonderer Hinweis aufzunehmen?
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