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§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG,unentgeltlicher Erwerb

Meine Mandantin möchte eine Immobilie umfassend renovieren. Eine bisher gewerblich genutzte Immobilie soll in eine Wohnimmobilie umgebaut werden. Jedoch ist nicht ganz klar, ob dies zu nachträglichen Anschaffungskosten führen würde und die 15-%-Grenze zählt. Die Immobilie gehörte den Eltern der Mandantin, welche diese in einer GbR geführt haben. Nach dem Versterben der Mutter wurde diese GbR aufgelöst, da alle Anteile auf den Vater übergingen. Im Rahmen der Auflösung wurde jedoch ein Gewinnanteil der Tochter zugesprochen. Zwischenzeitlich ist auch (innerhalb eines Jahres) der Vater verstorben, so dass die Immobile insgesamt auf die Mandantin übergegangen ist. Stellt die Auflösung der GbR eine Anschaffung dar, so dass die Frist von drei Jahren neu zu laufen beginnt, oder ist dies aufgrund des Erbes keine Neuanschaffung, sondern unterliegt der Fußstapfentheorie?
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