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Erhaltungsaufwand,Erneuerung Gastherme

Ein Mandant hat in seinem Mehrfamilienhaus die Gastherme austauschen müssen. Ist das ein bewegliches Wirtschaftsgut? Ich dachte, dass es ein Gebäudebestandteil ist, der ersetzt worden und somit als Erhaltungsaufwendung abzugsfähig ist.
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