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Einkommensteuer,Einkünfte aus VuV,Anlage V

A erwirbt zwei Wohnungen in einem neuen Vierfamilienhaus. Für die Einkommensteuererklärung fertigt er eine einzige Überschussermittlung für beide Wohnungen zusammen mit einer Anlage V. Das Finanzamt akzeptiert das so nicht und verlangt für jede der beiden Wohneinheiten eine eigene Überschussermittlung und eine getrennte Anlage V. Frage: Ist das Begehren des Finanzamts in Ordnung? Hätte dem A das ganze Haus gehört, würde man diesen Aufwand ja auch nicht betreiben.
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