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steuerliche Berücksichtigung von Bauten des Nießbrauchers,Abschreibung an Wärmepumpe durch Nießbraucher

Eine Mandantin hat von Ihren Eltern ein Haus unter Vorbehaltsnießbrauch geschenkt bekommen. Die Eltern haben die Immobilie an die Tochter vermietet. Angabegemäß sind im Übertragungsvertrag keine Vereinbarungen getroffen worden, wer Erhaltungsaufwendungen zu tragen hat. Die Heizung in der Immobilie muss erneuert werden und soll durch eine Luft - Wärmepumpe ersetzt werden. Ausserdem soll eine Photovoltaikanlage installiert werden. Fragen: 1) Bei der Erneuerung der Heizung/Luft-Wärmepumpe gehe ich davon aus, dass es steuerlich günstiger ist, wenn der Nießbraucher die Anlage anschafft und bezahlt, da nur er Einnahmen aus Vermietung hat und der Eigentümer nichts absetzen Könnte (ausser eventuell haushaltsnahe Dienstleistungen)? Sehe ich dies richtig oder bestehe hier Bedenken, dass der Eigentümer diese Art der Erhaltungsaufwendungen rechtlich tgeran müsste? 2) Soll aus steuerlicher Sicht geschickterweise der Nießbraucher oder der Hauseigentümer (selbst bewohnt) diese Anlage bezahlen? Beides wäre möglich. Der Nießbraucher hätte m.e. die Abschreibungsmöglichkeit und müsste als Einnahmen wohl die Nebenkosteneinnahmen aus dem durch den Eigentümer verbrauchten Strom versteuern. Zudem müsste er wohl ein Gewerbe anmelden und die Befreiungsmöglichkeit beim Finanzamt bestünde nicht, da Vermietung vorliegt. ist dies zutreffend? Wie wäre die steuerliche Situation wenn die Eigentümerin, die das Gebäude selbst bewohnt diese Anlage bezahlt und betreibt?
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