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Werbungskosten,AfA,Wesentlicher Bestandteil

Problemstellung: Mein Mandant hat eine Beregnungsanlage auf einem von ihm vermieteten Grundstück gebaut und des Weiteren das Grundstück mit einer Mähanlage (Mähroboter) versehen. Fragestellung: Wie werden die Aufwendungen a) für die Beregnungsanlage, b) für den Mähroboter steuerlich berücksichtigt? Handelt es sich um Werbungskosten (vollabzugsfähig) oder Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter? Über welchen Zeitraum erfolgt die Abschreibung?
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