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Erbengemeinschaft,Auseinandersetzung,Ausgleichszahlung

Ein Mandant ist am 14.03.2019 verstorben. Er hinterlässt eine Erbengemeinschaft bestehend aus der Ehefrau (1/2) und den Kindern (je 1/8). Zum Nachlass gehört Immobilienvermögen (alles privat genutzt und länger als zehn Jahre im Eigentum. Des Weiteren gehören zum Nachlass Wertpapier-Depots, Geld sowie sehr viele Fonds-Anteile (Letztere erzielen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen sowie gewerbliche Einkünfte). Die Erbengemeinschaft will sich nun im Dezember 2021 auseinandersetzen. Das Vermögen wird verteilt. Die Mutter erhält deutlich mehr Vermögen, als ihr nach der Erbquote zusteht, und soll im Gegenzug Ausgleichszahlungen in Geld an die Kinder leisten. Was passiert ertragsteuerlich? Kommt es zu steuerpflichtigen Veräußerungen und Anschaffungsgeschäften? Wir nehmen an, dass die Erbengemeinschaft für den Zeitraum 14.03.2019 bis Dezember 2021 eine eigene gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung abgeben muss, weil das Vermögen/die Einkünfte nicht mehr rückwirkend den Erben zugerechnet werden können, richtig?
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