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§ 9 Abs. 1 Satz 1 EStG,Nicht-Umlage Betriebskosten

Der Mandant vermietet eine Wohnung. Im Mietvertrag sind die Nebenkosten aufgeführt, die der Mieter trägt. Allerdings wurden hiervon die Gebäudeversicherung und die Grundsteuer nicht an den Mieter weiterberechnet. Das FA erkennt jetzt diese Kosten nicht als Werbungskosten an, da sie nicht weiterberechnet wurden. Ist dies zulässig?
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