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Restschuldversicherung,Betriebsausgaben,Werbungskosten

Immobilie im Privatvermögen Bei Kauf wird ein Kreditvertrag zum Erwerb dieser Immobilie abgeschlossen. Ohne dass dies Voraussetzung für die Gewährung der Finanzierung ist und ohne Einfluss auf den Zinssatz wird eine sogenannte „Ratenschutz“-Vereinbarung gegen Einmalzahlung abgeschlossen. Hierbei handelt es sich um eine Kreditlebensversicherung. Sind die Kosten hierfür als Werbungskosten abziehbar? Wäre das Ergebnis ein anderes, wenn die Finanzierung hierdurch günstiger wäre (geringerer Zinssatz)? Was wäre, wenn die Finanzierung im Betriebsvermögen stattfände?
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