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Einkommensteuer,Vermietung und Verpachtung,Entschädigung

Ein Steuerpflichtiger erhält 45.000 € als Entschädigung für die Eintragung einer Grunddienstbarkeit auf seinem Grundstück, welches er bereits länger als zehn Jahre besitzt. Das Grundstück wird teilweise zu eigenen Wohnzwecken genutzt, teilweise fremdvermietet und teilweise für den eigenen Gewerbebetrieb genutzt. Die Grunddienstbarkeit soll in der Errichtung einer Lärmschutzwand bestehen. Inwieweit unterliegt eine solche Entschädigungszahlung der Einkommensteuer?
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