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Einbauküche,Abschreibung

Mandant vermietet ab März 2022 eine Eigentumswohnung, die vorher saniert wurde. Es handelt sich um eine geerbte Wohnung, die früher von der ehemaligen Eigentümerin selbst genutzt wurde. Mieter lässt sich eine Küche passgenau einbauen. Der Mandant möchte dem Mieter die Einbauküche abkaufen und zur Mietsache erklären, d.h., steuerlich geltend machen – als Werbungskosten. Ist die Berücksichtigung als Erhaltungsaufwand möglich oder muss eine Zurechnung zu den nachträglichen Herstellungskosten erfolgen? Hinweis: Bei der Wohnung gibt es einen unentgeltlichen Teil von 1/4 (Erbschaft) und einen entgeltlichen Teil von 3/4.
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