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§ 82b EStDV,gewerblich genutzter Gebäudeteil

Meine Mandantin Frau B. ist Eigentümerin eines vermieteten Gebäudes mit drei Nutzungseinheiten (zwei fremdvermietete Wohnungen und ein an einen Gewerbetreibenden vermieteter Laden). Der Flächenanteil des Ladens beträgt 35 % an der Gesamtfläche des Gebäudes. In dem Laden fielen im Jahr 2020 aufgrund eines Wasserschadens größere Erhaltungsaufwendungen an. Meine Frage: Können diese dem Laden zuzuordnenden Erhaltungsaufwendungen gemäß § 82b EStDV auf fünf Jahre verteilt werden?
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