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DBA Italien,Betriebsstätte,Unternehmensgewinne

Meine Mandantin ist eine GmbH mit Sitz in Deutschland. Sie betreibt seit kurzem eine Zweigniederlassung in Italien – Büroräume sind angemietet und ein Mitarbeiter wird beschäftigt. Es gibt ein italienisches Bankkonto, von dem die Kosten gezahlt und die Einnahmen vereinnahmt werden. Meine Fragen: – Wer hat das Besteuerungsrecht für Italien? – Falls Italien das Besteuerungsrecht hat → kann dann der Gewinn über das o.a. Bankkonto zugeordnet werden?
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