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beschränkte Steuerpflicht,§ 49 Abs. 1 EStG

Unsere Mandantin lebt und hat ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Indien. Ab August überlegt sie, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Deutschland anzunehmen oder eine selbstständige Tätigkeit anzumelden und Rechnungen an die Firma zu schreiben. Bei der Beschäftigung wäre sie hier kranken- und pflegeversichert und zahlt in die Rente ein, aber was ist mit dem Lohnsteuerabzug? Sie hat ja weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Was wäre, wenn Sie eine selbstständige Tätigkeit anmeldet in Deutschland? Wie ist diese in Deutschland zu versteuern? Es könnte dann auch eine Scheinselbstständigkeit vorliegen.
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