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DBA,Italien,Vergütungen für Künstler

Unser Mandant ist selbständig als Künstler in Deutschland. Für ein aktuelles Projekt in Italien hat er eine doppelte Haushaltsführung begründet. Wir sind uns unschlüssig, ob damit eine Betriebsstätte in Italien entstanden ist oder der Mandant normal in Deutschland die Einkünfte versteuert. USt in diesem Zusammenhang darf außen vor bleiben. Spielt die Überschreitung des Sechs-Monats-Zeitraums eine Rolle?
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