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Wegzugsbesteuerung,Vermögensverwaltende Personengesellschaft,mittelbare Beteiligung

Eine natürliche Person ist zu 49 % als Komplementär an einer „rein vermögensverwaltenden KG“ beteiligt. Die KG hat als einzigen Vermögenswert eine Beteiligung an einer GmbH (ca. 77 % des GmbH-Stammkapitals). Die KG hat demzufolge steuerlich KEIN Betriebsvermögen, sondern wird so behandelt, als gehöre die GmbH-Beteilung unmittelbar den Gesellschaftern der KG (auch wenn es auf dem Papier nur eine mittelbare Beteiligung an der GmbH ist). Frage: Die natürliche Person will im Laufe des Monats Mai 2022 nach Zypern dauerhaft auswandern. a) Kommt es hierbei zu einer sog. Wegzugsbesteuerung, bei der eine Versteuerung der stillen Reserven in Dtl. stattfindet? Wann ist diese Steuer fällig (Stundung? Sicherheitsleistung?)? b) Macht es für das Ergebnis unter a) einen Unterschied, ob der Wegzug in den griechischen oder den türkischen Teil Zyperns erfolgt?
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