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Karrenzentschädigung,Österreich

Mein Mandant bekommt als früherer Geschäftsführer einer deutschen GmbH von seinem ehemaligen Arbeitgeber für das bestehende Wettbewerbsverbot eine monatliche Karenzentschädigung. Diese wird monatlich über den Lohn abgerechnet und die Lohnsteuer wird einbehalten. Mein Mandant plant nun, seinen Wohnsitz in die Schweiz oder nach Österreich zu verlegen. Frage: Unterliegt die Karenzentschädigung dann weiterhin der deutschen Einkommensteuer? Wenn ja, muss Lohnsteuer vom AG einbehalten werden?
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