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Rumänien,Anrechnung,unselbstständige Arbeit

Ein Mandant von uns, nur in Deutschland ansässig, ist bei einer rumänischen Firma als Handelsvertreter angestellt. Er erhält jeden Monat 5.000 € netto zzgl. Provisionen, für 2019 insgesamt 136.515 € auf sein Konto ausgezahlt. Er bekommt am Ende des Jahres 2019 eine Bescheinigung mit dem Ausweis eines Bruttogehalts von 162.518 € und abgeführte rumänische Einkommensteuer in Höhe von 16 % von 26.003 €. Da er nur vier Tage von 175 Arbeitstagen in Rumänien war, unterliegen 171/175 der Deutschen Besteuerung. Das restliche Gehalt wird freigestellt und unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Nun meine Fragen: Muss in der deutschen Einkommensteuererklärung der Bruttobetrag, also 171/175 von 162.518 € = 158.803,30 €, versteuert werden oder ist der Nettobetrag, den er auch tatsächlich auf sein Konto erhalten hat = 171/175 von 136.515 € = 133.394,66 €, in Deutschland zu versteuern? Da er den größten Teil der Einkünfte in Deutschland versteuern muss und die rumänische Steuer nicht angerechnet wird, da diese Einkünfte steuerfrei gestellt werden, stellt sich die Frage, ob er in Rumänien durch die Abgabe einer Einkommensteuererklärung dort die rumänische Steuer zum größten Teil wieder zurückbekommt?
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