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Dreieckskonstellation,§ 21 ErbStG,DBA Schweiz

Ein Mandant mit Wohnsitz in Deutschland hat von seiner Tante (Wohnsitz in der Schweiz) eine Immobilie in London geerbt. Die Erbschaft fand im Herbst 2021 statt. Für die Steuererklärung in der Schweiz kam das Erbschaftsteuer-DBA zwischen GB und CH zur Anwendung. Die Immobilie blieb in der CH steuerfrei, die Erbschaftsteuer wurde in England veranlagt. Wie verhält sich der Erwerb bei der Erbschaftsteuererklärung in Deutschland für meinen Mandanten? Nach meiner Kenntnis gibt es kein DBA zwischen Deutschland und GB für Erbschaftsteuer. Ein solches Abkommen gibt es aber für Erbfälle zwischen D und CH. Daher gehe ich davon aus, dass die Immobilie in der deutschen Erbschaftsteuererklärung zum gemeinen Wert anzugeben ist unter Anrechnung der bereits in England gezahlten Erbschaftsteuer. Ist dies zutreffend?
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