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Ausschüttung,Dividende

Die Gesellschafter der A GmbH sind zu 40 Prozent eine Privatperson. Die übrigen 60 Prozent werden von der inländischen B GmbH gehalten. Diese wiederum hält davon 20 Prozent treuhänderisch für eine in Gibraltar ansässige Ltd. Zuvor hatte die B GmbH die treuhänderischen Anteile für eine Schweizer AG gehalten. Die Anteile an der A GmbH waren von der Schweizer Gesellschaft bilanziert. Auch ist der Treuhandvertrag mit entsprechenden Rechten für den Treuhänder ausgelegt. Der Treuhandvertrag ist von der Schweizer AG auf die Ltd. in Gibraltar übergegangen. Fragestellung: Wie ist die Ausschüttung an die Ltd. in Gibraltar hinsichtlich Körperschaft-, Gewerbe- und Kapitalertragsteuer zu behandeln?
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