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Gewinnaufteilung,Betriebsstätte,ständiger Vertreter

1. Ausgangssituation Bei dem Mandanten handelt es sich um eine GmbH mit Sitz in D. Die Mandantin entwickelt Medikamente. Die Forschung findet in Deutschland statt. Der technische Geschäftsführer und Minderheitsgesellschafter lebt im EU-Ausland und arbeitet nahezu ausschließlich in seinem Homeoffice im EU-Ausland. Der Geschäftsführer erzielt eine laufende Vergütung. Ein weiterer Mitarbeiter (Forscher) arbeitet im Drittland, ebenfalls im Homeoffice. Die Arbeit findet am PC statt. Maschinen etc. werden nicht benötigt. 2. Fragestellung Besteht bei einem Homeoffice im Inland, EU-Ausland oder Drittland eine Betriebsstätte? Wie erfolgt der Aufteilungsmaßstab zwischen Hauptsitz und Betriebsstätte? Bitte §§ und Fundstellen angeben!
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