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Auszahlung,Überobligatorium,Schweiz

Mein Mandant ist deutscher Staatsbürger und hat am 01.03.2009 eine Arbeitsstelle in der Schweiz bei einem Schweizer Arbeitgeber angetreten. Hierfür hat er seinen Wohnsitz in die Schweiz verlegt. Die Arbeitnehmereinkünfte wurden regelmäßig in der Schweiz versteuert. Der Arbeitgeber und mein Mandant haben regelmäßig in die Schweizer Pensionskasse Gelder eingezahlt. Am 31.03.2019 hat mein Mandant das Unternehmen in der Schweiz verlassen, ist zurück nach Deutschland gezogen und hat dort wieder seinen Wohnsitz begründet. Der ehemalige Schweizer Arbeitgeber hat das angesparte BVG-Altersguthaben in Form des Obligatoriums auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen. Betrag ca. 86.285 CHF. Der Überhang, das Überobligatorium, wurde meinem Mandanten ausgezahlt. Betrag ca. 94.370 CHF. Der Arbeitgeber hat bei Auszahlung Schweizer Quellensteuer in Höhe von 15 % einbehalten, Betrag ca. 3.305 CHF. Wie ist der Auszahlungsbetrag im Jahr 2019 in Deutschland steuerlich zu würdigen?
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