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Wegzug,Stundung

Mandant verheiratet, zurzeit Wohnsitz in Deutschland; EF Erstwohnsitz in ÖS. Sie hat zurzeit auch einen Erstwohnsitz in Deutschland, da man keinen Zweitwohnsitz in Deutschland anmelden kann, ohne einen Erstwohnsitz hier zu haben. EM hat Immobilie verkauft und möchte zu EF nach Österreich ziehen. EM ist an GmbH mit Sitz in Deutschland zu 100 % beteiligt. Besonderheit bei der GmbH: Sie hat keinen Grundbesitz; EK ist fast komplett aufgebraucht. Es wird Software entwickelt. Um diese Entwicklung zu finanzieren, hat der Mandant rund 1.800.000 € in die Gesellschaft gesteckt und jeweils gegen Besserungsschein verzichtet. So kam es zu keiner Überschuldung. Fragen: 1. Kann er Geschäftsführer bleiben (bisher ohne Geschäftsführervergütung) oder muss ein Geschäftsführer bestellt werden, der in Deutschland seinen Wohnsitz hat? 2. Durch die verschärftere Wegzugsbesteuerung, die zum 1.1.2022 in Kraft tritt, wird ja ein Verkauf der Anteile fingiert. Meines Erachtens nach wäre es von Vorteil, den Umzug noch im Jahr 2021 stattfinden zu lassen, da die Steuer dann unbefristet gestundet wird. Stimmen Sie dem zu? 3. Meines Erachtens kann ich für die Bewertung der GmbH-Anteile das Ertragswertverfahren anwenden. Sehen Sie das auch so? 4. Wie verhält es sich mit den Besserungsscheinen (Darlehensverzicht)? Bleiben diese bestehen?
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