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beschränkte Steuerpflicht,Kapitalertragsteuer,Erstattung

Sachverhalt: An einer Erbengemeinschaft sind neben Steuerinländern auch Steuerausländer beteiligt. Diese sind steuerlich teilweise in der EU und teilweise im Drittland ansässig. Im Nachlass befindet sich ein Wertpapiervermögen. Aus diesem Wertpapiervermögen erzielt die Erbengemeinschaft Einkünfte aus Kapitalvermögen. Diese Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen dem Kapitalertragsteuereinbehalt. Die Steuerausländer möchten sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer erstatten lassen. Fragestellung: 1. Welches Finanzamt ist für die Erstattung der Kapitalertragsteuer sachlich und örtlich zuständig? 2. Bis wann muss der Antrag beim jeweiligen Finanzamt gestellt werden? 3. Wie wird der Antrag gestellt (formlos/Formular o.Ä.)?
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