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Wechsel der Steuerpflicht,beschränkte Steuerpflicht,unbeschränkte Steuerpflicht

Wir betreuen künftig einen Profisportler. Dieser war in den ersten sechs Monaten in Italien als Profi angestellt und hatte auch dort einen Wohnsitz. Im Monat Juli 2022 ist er zu einem deutschen Verein gewechselt und hat ab da an seinen Wohnsitz nach Deutschland verlegt. In Italien besteht somit kein Wohnsitz mehr. In Deutschland erzielt er Einkünfte nach § 19 EStG. Frage: Da unser Mandant im Jahr 2022 zwei Wohnsitze hatte, stellt sich nun die Frage, in welchem Land er der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegt.
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