Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Art. 14 DBA Deutschland/Großbritannien,Tätigkeitsortprinzip

Der Mandant mit alleinigem Wohnsitz in Deutschland bezieht Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Mit Wirkung zum 01.09.2022 wechselt der Mandant nun den Arbeitgeber. Der neue Arbeitgeber hat ausschließlich seinen Betriebssitz in Großbritannien. Eine Niederlassung oder Zweigstelle in der BRD existiert nicht. Der Mandant wird überwiegend in Deutschland aus seinem Homeoffice tätig. In Einzelfällen begibt er sich auf Dienstreise innerhalb der EU oder zum Sitz des Arbeitgebers in Großbritannien. Der Steuerpflichtige hält sich in jedem Fall länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten in Deutschland auf. Fragen: Welches Land hat das Besteuerungsrecht? Kann trotz des britischen Arbeitgebers der Tätigkeits- und Wohnsitzstaat in Deutschland sein? Sofern Deutschland das Besteuerungsrecht hat, müsste dann von dem britischen Arbeitgeber deutsche Lohnsteuer abgeführt werden?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen