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Polen,Veräußerung,§§ 22,23,32 EStG,Art. 1,13 DBA

D, deutscher Staatsbürger, hat seinen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. D hat vor vier Jahren zwei größere Grundstücke in Polen erworben. Die Grundstücke sind zwischenzeitlich im Wert um über 500 T€ gestiegen. In Polen gilt für private Veräußerungsgeschäfte nach bereits erfolgter Abklärung mit einem polnischen Steuerberater für Grundstücke eine Frist von fünf Jahren. Daher möchte der D die Grundstücke nach Ablauf der fünf Jahre veräußern. Jedoch stellt sich die Frage, ob D auf ein privates Veräußerungsgeschäft in Polen dann trotzdem in Deutschland nach § 23 EStG Steuern zahlen muss. Frage: Gilt § 23 EStG für den D auch bei einer Veräußerung von Grundstücken in Polen, wenn diese innerhalb von knapp über fünf Jahren erworben und veräußert werden? In Polen fällt keine Steuer an. Unterliegt der Veräußerungsgewinn in Deutschland dann voll der Einkommensteuer?
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