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Wegzug,Italien

Mandanten von mir möchten sich in Italien ein Haus kaufen und dort ihren Lebensabend verbringen. Sie haben in Deutschland mehrere vermietete Immobilien, die jeweils dem Ehepaar gemeinsam gehören. In Italien werden sie ebenfalls geringe Einkünfte aus gelegentlicher Vermietung des Gästehauses erzielen. Bei Anmeldung eines Erstwohnsitzes fällt einmalig Registersteuer (imposta di registro) von 10 % des Katasterwerts bei einem Zweitwohnsitz, 3 % bei einem Hauptwohnsitz in Italien an. Auch die Überschreibungssteuer (imposta ipotecaria) ist bei Anmeldung eines Erstwohnsitzes günstiger. Wenn der Ehemann einen Wohnsitz im Inland behält und nur die Ehefrau im Ausland ihren Erstwohnsitz anmeldet, ist dann in Deutschland das Splittingverfahren noch anwendbar?
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