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Home-Office,Arbeitnehmer,Veranlagung

Der Steuerpflichtige ist ein deutsches Unternehmen, Architektur GmbH. Der Steuerpflichtige beschäftigt einen Arbeitnehmer seit mehreren Jahren. Zum 1. August 2022 verlässt der Arbeitnehmer Deutschland und zieht voraussichtlich für 10 Monate in die Türkei (der Arbeitnehmer hat in Deutschland keine Wohnung der jederzeit nutzen kann). Von dort aus erbringt er weiterhin seine Tätigkeit als Architekt für die in Deutschland ansässige Architektur GmbH. Gegenstand der Tätigkeit ist "online" die Betreuung von deutschen Baustellen. Wie verhält es sich jetzt mit der Besteuerung? Die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland endet zum 30. Juli 2022?! Durch seine Tätigkeit für den deutschen Arbeitgeber wird der Arbeitnehmer ab 1. August 2022 beschränkt steuerpflichtig? Richtig? Nach DBA müsste doch die Türkei sozusagen die unbeschränkte Steuerpflicht haben; jedoch weil der Arbeitgeber ein deutscher Arbeitnehmer ist ist der Arbeitslohn in Deutschland zu versteuern - als beschränkt Steuerpflichtiger?! Eventuell hat die Türkei eine Besteuerung im Progressionsvorbehalt - die Frage ist aber jetzt nicht so von Bedeutung!
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