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DBA Dänemark,Wegzug,§ 2 Abs. 7 S. 3 EStG

Unser Mandant ist im Oktober 2021 nach Dänemark ausgewandert und hat in Deutschland lediglich noch ein Vermietungsobjekt. Bis 09/2021 hat er Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit in Deutschland erzielt, ab 10/2021 werden Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit in Dänemark erzielt. Unserer Meinung nach ist 2021 in Deutschland die Steuererklärung mit sämtlichen deutschen Einkünften abzugeben. Die Einkünfte aus Dänemark 10–12/2021 sind unserer Meinung nach nach DBA freigestellt und nicht zu berücksichtigen in D. Ab 2022 müsste dann eine Steuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige hinsichtlich des Vermietungsobjekts abgegeben werden. Ist unsere Ansicht so richtig?
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