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Schweiz,Steuerpflicht

Meine Mandantin mit thailändischer Staatsangehörigkeit ist wohnhaft in der Schweiz und hat in Deutschland folgende Einkünfte erzielt. Zu beurteilen ist das Kalenderjahr 2018. 1. Einkünfte aus Gewerbebetrieb – Einzelfirma – –6.154 € 2. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit 17.600 € Arbeitslohn als Gesellschafter-Geschäftsführerin einer in Deutschland ansässigen GmbH 3. Einkünfte aus Kapitalvermögen 3.320 € Zinserträge aus Darlehen gegenüber der GmbH – keine ZASt – Der Schuldner hat seinen Sitz im Inland. 3. Einkünfte aus Vermietung inländischer Immobilien –9.182 € Wie wird das zu versteuernde Einkommen für 2018 im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht ermittelt? Werden die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gar nicht mitgerechnet, da es mit der einbehaltenen Lohnsteuer als abgegolten gilt? In der Schweiz hat meine Mandantin lt. eigener Mitteilung keine Einkünfte im Jahr 2018 erzielt. Wäre evtl. eine unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag gemäß § 1 Abs. 3 EStG günstiger, da die negativen Einkünfte mit dem Arbeitslohn verrechnet werden könnten und dadurch auch die einbehaltene Lohnsteuer erstattet würde?
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