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Steuerpflicht Soldaten,Ansässigkeit Soldaten DBA,Art. 19 DBA Italien

Ein Mandant von mir ist Bundeswehrsoldat in Berlin und wird für drei bis vier Jahre nach Italien versetzt. Er wird seinen Wohnsitz in Deutschland behalten und zusätzlich einen Wohnsitz in Italien gründen, da die Bundeswehr einen Teil seiner Miete in Italien trägt. Hieraus entstehen folgende steuerliche Fragen: Welcher Wohnsitz gilt als erster Wohnsitz und welcher als zweiter? Wo werden die Einkünfte besteuert? Ist der Steuerpflichtige dazu verpflichtet, in Italien eine Steuererklärung abzugeben? Was ist generell bei einer Abkommandierung von Deutschland ins Ausland steuerlich zu berücksichtigen?
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