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Liquidation,Immobilienkapitalgesellschaft,Spanien

Die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten A. und M. sind zu jeweils 50 % an einer spanischen SL beteiligt. Das Vermögen der SL besteht im Wesentlichen aus einer Ferienimmobilie in Spanien, welche an die Gesellschafter vermietet wird. Die Gesellschaft war historisch durch Einlage dieses Grundbesitzes durch die Gesellschafter im Wege einer Sachgründung entstanden. Nunmehr soll die – bis auf Gesellschafterdarlehen schuldenfreie – SL wieder aufgelöst und deren Vermögen – u.a. also der Grundbesitz – an die Gesellschafter ausgekehrt werden. Wie und in welchem Staat ist ein etwaiger Auflösungsgewinn zu besteuern? Wie ist dieser ggf. zu ermitteln? Wie wäre ein etwaiger Auflösungsverlust zu behandeln?
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